Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geschäftsbedingungen der b-j Entwicklungs- & Lizenzgesellschaft mbH und der JBACH GmbH, Scheßlitz

 1 Allgemeines

  • Diese Geschäftsverbindungen sind rechtsverbindlich für alle geschäftlichen Beziehungen zwischen uns und dem Leistungsempfänger. Abweichende Vereinbarungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung und haben jeweils nur für den einzelnen Vertrag Gültigkeit.
  • Entgegenstehenden Bedingungen des Leistungsempfängers wird ausdrücklich widersprochen. Im übrigen unterwirft sich jeder Leistungsempfänger den Bestimmungen des deutschen HGB.

 

2 Angebot, Preis und Vertragsabschluß

  • Unsere Angebote sind freibleibend.
  • Unsere Preise gelten ab Betriebsstätte. Die Preise stützen sich auf die am Tage der Preisansetzung zulässigen Berechnungsgrundlagen, die gesetzliche Umsatzsteuer ist stets hinzuzurechnen.
  • Wenn und insoweit von den Landesdenkmalämtern eine Dokumentation der Restaurierung und Konservierungsmaßnahme gefordert wird, obliegt diese Dokumentationspflicht dem Leistungsempfänger.
  • Unser Vertragspartner ist grundsätzlich der mit der Restaurierung bzw. Konservierung Beauftragte (d. h. Anlieferer der Objekte und Unterzeichner unseres Anlieferungsformblattes). In Ausnahmefällen sind wir bereit, den Eigentümer der zu konservierenden Objekte als Vertragspartner anzuerkennen, wenn uns vom Beauftragten eine entsprechende Erklärung des Eigentümers vorgelegt wird. Erfolgt diese nicht, ist immer der Beauftragte unser Vertragspartner und haftet für die Zahlung unseres Leistungspreises.

 

3 Zahlungsbedingungen

Unsere Forderungen sind unabhängig von der auszuführenden Leistung innerhalb der

auf der Auftragsbestätigung oder Rechnung eingeräumten Frist in bar ohne Abzug zahlbar.

 

4 Leistungspflicht und Leistungsaufhebung

  • Die von uns in Aussicht gestellten Lieferzeiten geben nach bestem Ermessen einen annähernden Terminhinweis und gelten vorbehaltlich unvorhergesehener Ereignisse und höherer Gewalt..
  • Die Leistungszeit beginnt mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Klarstellung sämtlicher Leistungseinzelheiten und Klärung aller technische Fragen.
  • Bei Leistungsverzug muß der Empfänger uns eine angemessenen Nachfrist zubilligen, nach deren Ablauf er erst von dem Vertrag zurücktreten kann, wenn bis dahin nicht die Leistung erfolgt ist. Schadenersatzansprüche jeder Art sind von seiten des Leistungsempfängers wegen unserer Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung ausgeschlossen.
  • Der Leistungspflicht sind wir entbunden, wenn sich bei Durchführung des Auftrages herausstellt, das Voraussetzungen an dem Objekt vorliegen, die bei Angebotsabgabe und Auftragsnahme nicht erkennbar waren und ein Erbringen der Leistung nicht zulassen.
  • Sofern ein Rücktritt von dem Vertrag wirksam wird, hat uns der Leistungsempfänger sämtliche, infolge des Vertrages gemachten Aufwendungen zu ersetzen.

 

5 Gefahrenübergang und Leistungsabnahme

Erfüllungsort für die Leistung ist unsere Betriebsstätte. Transportversicherungen werden von uns

nicht  abgeschlossen, da An- und Abtransport auf Gefahr des und vom Leistungsempfänger

durchzuführen sind.

 

6 Gewährleistung

  • Gewährleistungen erfolgen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nach BGB.
  • In Abstimmung mit der Denkmalpflege ist auf Basis der bisher vorliegenden Erkenntnisse eine Informationsschrift „Flankierende Maßnahmen“ erarbeitet worden. Diese Schrift steht allen Leistungsempfängern zur Verfügung und wird, falls erforderlich, laufend ergänzt. Für Schäden, die auf Nichtbeachtung der hierin aufgezeigten notwendigen vorbereitenden und nachbereitenden Arbeiten zurückzuführen sind, entfällt unsere Gewährleistungspflicht.
  • Die Volltränkung erfolgt mit einer sehr niedrig viskosen Substanz. Materialbedingt kann es während des Tränkungsablaufs dazu kommen, daß diese Substanz aus breiteren Rissen und Spalten ausläuft. Es gehört zum Aufgabenbereich des Restaurators, diese Stellen zu ermitteln und zu verspritzen.
  • Mangelnde Durchtränkung an Stellen, die auf überdurchschnittliche Versalzung oder auf frühere Behandlungen zurückzuführen sind, können u. U. auftreten. Werden solche Stellen im Nachhinein festgestellt, so müssen sie verspritzt werden. Dies ist kein Grund, auf mangelnde Durchtränkung zu schließen.

 

7 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Ort der Erfüllung unsere Leistung ist Scheßlitz.                                JBACH Steinkonservierung GmbH & Co KG

Gerichtsstand für beide Teile ist in allen Fällen Bamberg.             Bischberg/Scheßlitz

Diese Geschäftsbedingungen der – inzwischen liquidierten – JBACH Steinkonservierung GmbH & Co KG gelten auch für die Konservierungsarbeiten der JBACH GmbH gegenüber dem Lizenzinhaber, der b-j Entwicklungs- & Lizenzgesellschaft  m.b.H.  und – weitergeleitet – für die Beziehungen zwischen der b-j und deren Kunden.                   Scheßlitz, 1. Januar, 2021

JBACH GmbH
Dr. h.c. Hermann Wolf Jbach (Geschäftsführer)
Tannenstraße 8
96120 Bischberg
Tel.: +49 951 68036
Fax: +49 951 68039
E-Mail: wolf(at)ibach.eu

b-i Enwicklungsgesellschaft mbH
Dr. h.c. Hermann Wolf Jbach (Geschäftsführer), Michael Keinert (Geschäftsführer)
Dr. rer. nat. Gunthard Scholz (Prokurist)
Alte Ziegelei
96110 Scheßlitz
Tel.: +49 9542 8026
Fax: +49 9542 77440-21
E-Mail: b-i(at)ibach.eu

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